medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr) Kündigung im Todesfall für Hinterbliebene
Als Angehöriger oder Erbe können Sie Verträge des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden. Wir drucken Ihr Schreiben nach DIN 5008 und versenden es als Deutsche Post Einschreiben mit Zustellnachweis (§ 130 BGB).
Kündigungsschreiben an medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr)
Kündigungsart
Fristgerecht zum nächsten Termin
StandardFristlos aus wichtigem Grund
Umzug, Preis etc.Eigenen Text frei schreiben / anpassen
100% Flexibelmedl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr)
Kundenservice & Kündigungen Burgstraße 1 45476 Mülheim an der Ruhr
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Wichtiger Nachweis für Kündigung im Todesfall (Erbfall) bei medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr)
Erforderliche Belege: Kopie der amtlichen Sterbeurkunde des Standesamts. Legen Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Nachweises bei. Der Briefversand per Deutsche Post Einwurf-Einschreiben dokumentiert den fristgerechten Zugang beim Anbieter.
Verifizierte Postanschrift von medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr)
Häufige Fragen zu Kündigung im Todesfall (Erbfall) bei medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr)
Endet der Vertrag bei medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr) automatisch mit dem Tod?
Nein, Verträge enden in Deutschland nicht immer automatisch mit dem Tod, sondern gehen grundsätzlich auf die Erben über (§ 1922 BGB). Höchstpersönliche Verträge (wie Fitnessstudio oder Mobilfunk) können von Erben jedoch unverzüglich außerordentlich gekündigt werden.
Muss die Sterbeurkunde im Original an medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr) geschickt werden?
In den allermeisten Fällen reicht eine gut lesbare Kopie der Sterbeurkunde aus. Bewahren Sie das Original stets bei Ihren eigenen Unterlagen auf.
Müssen Erben noch offene Beiträge bei medl (Stadtwerke Mülheim an der Ruhr) zahlen?
Beiträge bis zum Sterbedatum sind aus dem Nachlass zu begleichen. Nach Eingang der Kündigung mit Sterbeurkunde werden Verträge in der Regel zeitnah ohne weitere Gebühren beendet.
