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StartseiteKündigenSüddeutsche Zeitung (SZ)Kündigung im Todesfall (Erbfall)
Außerordentliche Kündigung Sterbefall • DIN 5008 Vorlage

Süddeutsche Zeitung (SZ) Kündigung im Todesfall für Hinterbliebene

Als Angehöriger oder Erbe können Sie Verträge des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden. Wir drucken Ihr Schreiben nach DIN 5008 und versenden es als Deutsche Post Einschreiben mit Zustellnachweis (§ 130 BGB).

Rechtsgrundlage: § 314 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage / höchstpersönliche Leistungspflicht)Deutsche Post Einwurf-EinschreibenRechtssicher nach § 130 BGB
Kündigung im Todesfall (Erbfall)

Kündigungsschreiben an Süddeutsche Zeitung GmbH

Empfänger-Adresse hinterlegt
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Schritt 2 von 3

Kündigungsart

Frage 1 von 813%
Ordentlich

Fristgerecht zum nächsten Termin

Standard
Sonderkündigung§ 314

Fristlos aus wichtigem Grund

Umzug, Preis etc.
Eigener TextFreitext

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Live DIN-5008 DokumentenvorschauZustellung: Deutsche Post
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Süddeutsche Zeitung GmbH

Abonnentenservice Hultschiner Straße 8 81677 München

Berlin, den 16.10.2026
Außerordentliche Kündigung / Sonderkündigung wegen Todesfall (§ 314 BGB)
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als Angehörige(r) bzw. gesetzliche(r) Erbe(r) zeige ich hiermit den bedauerlichen Todesfall des Vertragsinhabers Max Mustermann an. Ich kündige den oben genannten Vertrag hiermit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund. Eine Sterbeurkunde kann auf Verlangen vorgelegt werden. Vertragsinhaber: Max Mustermann Mit Wirksamwerden dieser außerordentlichen Kündigung erlischt gleichzeitig das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat. Etwaige Einzüge nach diesem Zeitpunkt werden zurückgewiesen. Einer weiteren Speicherung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte höflich um eine zeitnahe schriftliche Bestätigung über die Wirksamkeit dieser Sonderkündigung sowie das verbindliche Datum der Vertragsbeendigung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift (digital validiert)

Max Mustermann

Wichtiger Nachweis für Kündigung im Todesfall (Erbfall) bei Süddeutsche Zeitung (SZ)

Erforderliche Belege: Kopie der amtlichen Sterbeurkunde des Standesamts. Legen Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Nachweises bei. Der Briefversand per Deutsche Post Einwurf-Einschreiben dokumentiert den fristgerechten Zugang beim Anbieter.

Verifizierte Postanschrift von Süddeutsche Zeitung (SZ)

Süddeutsche Zeitung GmbH
Abonnentenservice Hultschiner Straße 8 81677 München

Häufige Fragen zu Kündigung im Todesfall (Erbfall) bei Süddeutsche Zeitung (SZ)

Endet der Vertrag bei Süddeutsche Zeitung (SZ) automatisch mit dem Tod?

Nein, Verträge enden in Deutschland nicht immer automatisch mit dem Tod, sondern gehen grundsätzlich auf die Erben über (§ 1922 BGB). Höchstpersönliche Verträge (wie Fitnessstudio oder Mobilfunk) können von Erben jedoch unverzüglich außerordentlich gekündigt werden.

Muss die Sterbeurkunde im Original an Süddeutsche Zeitung (SZ) geschickt werden?

In den allermeisten Fällen reicht eine gut lesbare Kopie der Sterbeurkunde aus. Bewahren Sie das Original stets bei Ihren eigenen Unterlagen auf.

Müssen Erben noch offene Beiträge bei Süddeutsche Zeitung (SZ) zahlen?

Beiträge bis zum Sterbedatum sind aus dem Nachlass zu begleichen. Nach Eingang der Kündigung mit Sterbeurkunde werden Verträge in der Regel zeitnah ohne weitere Gebühren beendet.