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Bundesweiter Behörden- & Kündigungsservice

Städte- & Regionen-Verzeichnis Deutschland

Wähle dein Bundesland und deine Stadt, um das zuständige Amtsgericht, Standesamt sowie die passenden Kündigungsvorlagen nach DIN 5008 mit garantiertem Postversand abzurufen.

Baden-Württemberg

24 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 35,00 €

Bayern

16 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 25,00 €

Berlin

5 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 46,00 €

Brandenburg

4 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 0,00 € (gebührenfrei)

Bremen

2 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 32,00 €

Hamburg

3 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 35,00 €

Hessen

12 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Mecklenburg-Vorpommern

4 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 12,00 €

Niedersachsen

34 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Nordrhein-Westfalen

50 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Rheinland-Pfalz

9 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Saarland

3 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 32,00 €

Sachsen

6 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 27,00 €

Sachsen-Anhalt

3 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Schleswig-Holstein

5 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 20,00 €

Thüringen

4 Städte, Kreisstädte & Gemeinden

Landesgebühr: 30,00 €

Häufig gekündigte Verträge in deiner Region

Egal in welcher Stadt du wohnst – unser automatisierter Botendienst druckt dein Schreiben nach DIN 5008, frankiert es und übergibt es per Einschreiben Einwurf der Deutschen Post.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen zu Städten, Behörden & Kündigungen

Wissenswertes über Zuständigkeiten, Gebühren und die postalische Zustellung in ganz Deutschland

Welche Behörde ist in meiner Stadt für den Kirchenaustritt zuständig?

Die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Bundesland: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen ist das örtliche Standesamt zuständig. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das örtliche Amtsgericht zuständig.

Warum unterscheiden sich die Gebühren je nach Bundesland?

Die Festlegung der Gebühren für den Kirchenaustritt ist Ländersache und wird durch das jeweilige Landesgebührengesetz bzw. Kirchenaustrittsgesetz geregelt. In Brandenburg ist der Austritt beispielsweise gebührenfrei, in Bayern fallen 25,00 € und in Berlin 46,00 € an.

Kann ich meine Kündigung in jeder deutschen Stadt per Einschreiben versenden?

Ja. PapierkramLos.de übergibt gedruckte und kuvertierte Schreiben direkt an das Briefzentrum der Deutschen Post. Der Versand per Einschreiben Einwurf mit offizieller Sendungsnummer funktioniert bundesweit an jeden Vertragspartner und jede Behörde.